Startseite › Ratgeber

Wohnung verkaufen in Fürth: Unterlagen, Ablauf und was Eigentümer wissen sollten

Helles Wohnzimmer mit großen Fenstern

Was beim Verkauf einer Eigentumswohnung in Fürth zählt, welche Unterlagen der Eigentümergemeinschaft Sie brauchen, was es mit der Verwalterzustimmung auf sich hat und wie der Ablauf aussieht.

Persönliche Beratung zu Ihrer Immobilie
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns schnell und unverbindlich.

Eine Eigentumswohnung in Fürth zu verkaufen, unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten vom Verkauf eines Hauses. Sie verkaufen nicht nur Ihre vier Wände, sondern auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum, an Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizungsanlage. Käufer und Banken wollen deshalb genau wissen, wie es um das Gebäude, die Rücklagen und die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft steht. Hinzu kommen Fragen, die es beim Hausverkauf so nicht gibt, etwa zur Verwalterzustimmung oder zu Sondernutzungsrechten. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Ihren Wohnungsverkauf in Fürth gut vorbereiten, welche Unterlagen Sie brauchen, wie der Ablauf vom Erstgespräch bis zur Übergabe aussieht und worauf Sie in besonderen Situationen achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Verkauf einer Eigentumswohnung in Fürth zählen neben Lage und Zustand vor allem die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft.
  • Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und die Höhe der Erhaltungsrücklage gehören in jedes vollständige Verkaufspaket.
  • Sieht die Teilungserklärung eine Verwalterzustimmung vor, muss sie in beglaubigter Form vorliegen, bevor der Käufer im Grundbuch eingetragen werden kann.
  • Für Wohnungen steht meist das Vergleichswertverfahren im Vordergrund, ergänzt um die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft.
  • Eine vermietete Wohnung wird mit dem bestehenden Mietvertrag verkauft. Der Käufer tritt in das Mietverhältnis ein.
  • Bei Selbstnutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren bleibt ein Gewinn in der Regel steuerfrei.
  • Unser Fürther Büro finden Sie in der Zirndorfer Straße 13. Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur Übergabe.

Der Wohnungsmarkt in Fürth: Wer kauft hier?

Fürth bietet eine große Bandbreite an Eigentumswohnungen: sanierte Altbauwohnungen mit hohen Decken in der Innenstadt und Südstadt, Wohnungen aus den Sechziger- und Siebzigerjahren in gewachsenen Vierteln wie der Hardhöhe oder der Westvorstadt, neuere Anlagen in Stadeln oder am Rand der Stadt. Die U-Bahn-Linie U1 verbindet die Innenstadt direkt mit Nürnberg, was Fürth für Berufstätige besonders interessant macht.

Typische Käufer sind Paare und Singles, die von der Miete ins Eigentum wechseln, Familien mit kleinen Kindern, ältere Menschen, die vom Haus in eine barrierearme Wohnung ziehen, und Kapitalanleger. Diese Gruppen achten auf unterschiedliche Dinge. Ein Paar mit Kinderwunsch fragt nach dem zweiten Kinderzimmer und der nächsten Kita, ein älterer Käufer nach Aufzug und Arztpraxen in der Nähe, ein Anleger nach Miethöhe und Rücklagen. Wer seine Zielgruppe kennt, kann Exposé und Besichtigungen gezielt darauf ausrichten.

Ergänzende Hinweise gibt der Ratgeber Altes Haus verkaufen in Langenzenn.

Helles Wohnzimmer mit großen Fenstern
Helle, aufgeräumte Räume wirken auf Fotos und bei Besichtigungen deutlich großzügiger.

Was eine Eigentumswohnung von einem Haus unterscheidet

Mit dem Kauf einer Wohnung erwirbt der Käufer Sondereigentum an der Wohnung selbst und einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Was dazu gehört und welche Regeln gelten, steht in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung. Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum trifft die Eigentümerversammlung, die laufenden Kosten werden über das Hausgeld verteilt, und für größere Maßnahmen wird eine Erhaltungsrücklage gebildet.

Für den Verkauf bedeutet das: Neben Ihrer Wohnung wird auch der Zustand der Gemeinschaft bewertet. Eine gut geführte Eigentümergemeinschaft mit angemessener Rücklage und ohne große ungeklärte Sanierungsthemen ist ein echtes Verkaufsargument. Stehen dagegen größere Maßnahmen an, sollten Sie das offen kommunizieren und die Auswirkungen auf das Hausgeld oder mögliche Sonderumlagen kennen.

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Wohnungsverkauf

Bei Eigentumswohnungen ist die Liste länger als bei einem Haus. Banken verlangen die Unterlagen für die Finanzierung, Käufer für ihre Entscheidung. Vollständige Unterlagen beschleunigen den Verkauf und schaffen Vertrauen.

UnterlageWarum sie wichtig ist
GrundbuchauszugZeigt Eigentum, Belastungen und Rechte
Teilungserklärung und GemeinschaftsordnungLegen Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte und Regeln fest
AufteilungsplanZeigt die Lage der Wohnung, des Kellers und von Stellplätzen
Protokolle der EigentümerversammlungenIn der Regel der letzten drei Jahre, zeigen geplante Maßnahmen und Sonderumlagen
BeschlusssammlungFasst gefasste Beschlüsse übersichtlich zusammen
Wirtschaftsplan und HausgeldabrechnungInformieren über laufende Kosten
Stand der ErhaltungsrücklageZeigt, wie gut die Gemeinschaft für Reparaturen vorgesorgt hat
EnergieausweisPflicht bei Besichtigung, Kennwerte gehören in die Anzeige
Grundriss und WohnflächenberechnungGrundlage für Bewertung und Exposé
Mietvertrag (falls vermietet)Informiert über Miethöhe, Laufzeit und Kaution

Viele dieser Dokumente erhalten Sie von Ihrer Hausverwaltung. Fragen Sie frühzeitig an, denn die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Wir übernehmen das auf Wunsch mit Ihrer Vollmacht.

Verwalterzustimmung: ein Punkt, der oft übersehen wird

In vielen Fürther Wohnanlagen sieht die Teilungserklärung vor, dass der Verwalter einer Veräußerung zustimmen muss (§ 12 WEG). Diese Zustimmung muss in öffentlich beglaubigter Form vorliegen, bevor der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann. Die Kosten der Beglaubigung und der Nachweis der Verwalterbestellung gehören zu den Punkten, die das Notariat im Kaufvertrag regelt. Prüfen Sie früh, ob Ihre Teilungserklärung eine solche Regelung enthält, und informieren Sie die Hausverwaltung rechtzeitig über den geplanten Verkauf. So vermeiden Sie Verzögerungen nach dem Notartermin.

Den Wert Ihrer Wohnung realistisch einschätzen

Für Eigentumswohnungen steht in der Regel das Vergleichswertverfahren im Vordergrund. Es stützt sich auf tatsächliche Verkaufspreise vergleichbarer Wohnungen in ähnlicher Lage, Größe und Ausstattung. In einer Stadt wie Fürth mit vielen Wohnungsverkäufen liefert es belastbare Ergebnisse, wenn die Vergleichsobjekte sorgfältig ausgewählt werden.

Diese Faktoren bestimmen den Wert einer Wohnung

  • Lage im Stadtteil, Entfernung zu U-Bahn, Einkauf und Grünflächen
  • Stockwerk, Aufzug, Ausrichtung und Helligkeit
  • Grundriss, Anzahl der Zimmer, Balkon oder Terrasse
  • Zustand von Bad, Küche, Böden und Fenstern
  • Stellplatz oder Tiefgaragenplatz, Kellerabteil
  • Zustand des Gebäudes, Höhe der Rücklage, anstehende Beschlüsse
  • Energiestandard und Heizungsart

Eine Wohnung im dritten Stock ohne Aufzug spricht eine andere Zielgruppe an als eine Erdgeschosswohnung mit Gartenanteil. Fehlt ein Stellplatz in einem Viertel mit hohem Parkdruck, merkt man das bei den Anfragen. Solche Punkte gehören ehrlich in die Bewertung.

Passend dazu: Was ist meine Wohnung wert in Fürth.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Wir bewerten Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück kostenfrei und mit einer fundierten Marktanalyse. Als geprüfte Immobilienbewerter (EIA/IHK) kennen wir die Region Nürnberg, Fürth und Westmittelfranken seit vielen Jahren.

So bereiten Sie Ihre Wohnung auf Fotos und Besichtigungen vor

Licht und Luft

Öffnen Sie Vorhänge, schalten Sie Lampen ein und lüften Sie gut. Helle Räume wirken größer und freundlicher.

Weniger ist mehr

Reduzieren Sie persönliche Gegenstände und überzählige Möbel, damit Käufer sich selbst in den Räumen vorstellen können. Leere Flächen auf Arbeitsplatten und Regalen wirken ruhig und aufgeräumt.

Kleine Reparaturen

Tropfende Wasserhähne, lose Fußleisten oder defekte Leuchtmittel sollten vor dem Fototermin behoben sein. Kleinigkeiten prägen den Gesamteindruck stärker, als man denkt.

Keller, Stellplatz und Gemeinschaftsflächen

Auch Kellerabteil, Stellplatz und Fahrradraum werden besichtigt. Treppenhaus und Eingangsbereich prägen den ersten Eindruck. Sprechen Sie sichtbare Mängel gegebenenfalls bei der Verwaltung an.

Offene Wohnküche mit Esstisch in hellem Licht
Eine aufgeräumte Küche und ein freier Essbereich lassen Wohnungen größer und einladender wirken.

Der Ablauf vom Erstgespräch bis zur Übergabe

1. Erstgespräch und Besichtigung

Wir lernen Ihre Wohnung und Ihre Ziele kennen und besprechen Zeitrahmen und Besonderheiten.

2. Wertermittlung

Auf Basis tatsächlicher Verkäufe ähnlicher Wohnungen in Fürth und der Unterlagen der Gemeinschaft erhalten Sie eine nachvollziehbare Einschätzung.

3. Unterlagen

Wir fordern fehlende Dokumente bei Verwaltung und Ämtern an und prüfen sie auf Vollständigkeit.

4. Vermarktung

Exposé, Fotos, Grundriss und Inserate auf den großen Portalen, dazu die direkte Ansprache vorgemerkter Suchkunden.

5. Besichtigungen

Einzeltermine mit vorab geprüften Interessenten. Fragen zur Gemeinschaft beantworten wir mit den vorliegenden Unterlagen.

6. Verhandlung und Finanzierungsnachweis

Wir verhandeln sachlich und holen vor dem Notartermin eine Finanzierungsbestätigung ein.

7. Notar, Verwalterzustimmung und Übergabe

Wir stimmen den Vertragsentwurf mit dem Notariat ab, kümmern uns um die Verwalterzustimmung und übergeben die Wohnung nach Zahlungseingang mit Protokoll und Zählerständen. Die Verwaltung wird über den Eigentümerwechsel informiert.

Eine vermietete Wohnung verkaufen

Ist die Wohnung vermietet, wird sie mit dem bestehenden Mietvertrag verkauft. Nach § 566 BGB tritt der Käufer mit dem Eigentumsübergang in das Mietverhältnis ein, der Mieter bleibt also geschützt. Käufer sind in diesem Fall häufig Kapitalanleger, die auf Miethöhe, Mietentwicklung und den Zustand der Gemeinschaft achten.

Besichtigungen sind nur in Abstimmung mit dem Mieter möglich und sollten rechtzeitig angekündigt werden. Wurde die Wohnung nach der Vermietung in Wohnungseigentum umgewandelt, kann dem Mieter ein Vorkaufsrecht zustehen (§ 577 BGB). Ob das der Fall ist, sollte vor der Vermarktung geprüft werden.

Ihre Ansprechpartner: Bernd Barthmus und Markus Zachmann

Bernd Barthmus und Markus Zachmann, Geschäftsführer von b&z Immoservice

Als geprüfte Immobilienmakler und Immobilienbewerter (EIA/IHK) begleiten wir Eigentümer von Zirndorf, Fürth und Neuendettelsau aus beim Verkauf und bei der Bewertung ihrer Immobilie. Persönlich, transparent und mit genauer Kenntnis der Region.

Steuerliche Punkte beim Wohnungsverkauf

Haben Sie die Wohnung im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst bewohnt, bleibt ein Gewinn in der Regel steuerfrei. War die Wohnung vermietet und liegen zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre, kann ein Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein (§ 23 EStG). Klären Sie solche Fragen vor dem Verkauf mit Ihrer Steuerberatung, damit Sie den Zeitpunkt bewusst wählen können.

Typische Fehler beim Wohnungsverkauf

  • Unterlagen der Gemeinschaft zu spät anfordern: Die Hausverwaltung braucht oft mehrere Wochen.
  • Anstehende Beschlüsse nicht ansprechen: Käufer lesen die Protokolle. Offenheit schafft Vertrauen und schützt Sie.
  • Verwalterzustimmung übersehen: Fehlt sie, verzögert sich die Eigentumsumschreibung.
  • Preis an Inseraten ausrichten: Maßgeblich sind tatsächlich erzielte Preise vergleichbarer Wohnungen.
  • Besichtigungen ohne Vorauswahl: Einzeltermine mit geprüften Interessenten sind ruhiger und ergiebiger.

Vertiefende Informationen finden Sie unter Realistischer Verkaufspreis für Ihre Immobilie in Fürth.

Besonderheiten beim Verkauf einer Altbauwohnung

Altbauwohnungen in der Fürther Innenstadt und Südstadt haben einen besonderen Reiz: hohe Decken, Stuck, Dielenböden, große Fenster. Gleichzeitig stellen Käufer gezielte Fragen. Wie ist der Schallschutz zwischen den Etagen? Wann wurden Leitungen und Elektrik erneuert? Wie alt sind Fenster und Heizung, und gibt es Pläne der Gemeinschaft für die Fassade oder das Dach?

Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, sind Veränderungen am Gebäude genehmigungspflichtig. Für manche Käufer ist das ein Nachteil, für andere ein Vorteil, weil unter bestimmten Voraussetzungen erhöhte steuerliche Abschreibungen für Sanierungsaufwendungen möglich sind. Ein Hinweis auf den Denkmalstatus gehört deshalb ins Exposé, die steuerlichen Einzelheiten sollten Käufer mit ihrer eigenen Steuerberatung klären.

Hausgeld, Sonderumlagen und die Abrechnung im Verkaufsjahr

Mit dem Verkauf stellt sich die Frage, wer welche Kosten der Gemeinschaft trägt. Das laufende Hausgeld zahlt bis zum Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten in der Regel der Verkäufer, danach der Käufer. Wie mit der Jahresabrechnung, mit Nachzahlungen oder Guthaben und mit bereits beschlossenen, aber noch nicht fälligen Sonderumlagen umgegangen wird, sollte im Kaufvertrag klar geregelt sein. Gegenüber der Gemeinschaft haftet für Zahlungen, die nach dem Eigentumswechsel fällig werden, grundsätzlich der neue Eigentümer, untereinander können Käufer und Verkäufer aber andere Vereinbarungen treffen.

Offenheit ist hier besonders wichtig. Wenn in den Protokollen eine größere Maßnahme angekündigt ist, sollten Sie das ansprechen und gemeinsam mit dem Käufer eine faire Lösung finden. Das schafft Vertrauen und vermeidet Streit nach dem Verkauf.

Aufzug, Barrierefreiheit und Stellplatz als Verkaufsargumente

Für ältere Käufer, die vom Haus in eine Wohnung wechseln, sind ein Aufzug, schwellenarme Zugänge und ein bodengleiches Bad wichtige Kriterien. Auch Familien mit Kinderwagen schätzen einen Aufzug. Fehlt er, lohnt es sich, andere Stärken der Wohnung hervorzuheben, etwa Ruhe, Ausblick oder Helligkeit in den oberen Etagen.

In Vierteln mit hohem Parkdruck ist ein eigener Stellplatz oder Tiefgaragenplatz ein starkes Argument. Gehört er zur Wohnung, sollte er im Exposé prominent erscheinen. Ist er separat im Grundbuch eingetragen oder als Sondernutzungsrecht geregelt, klären wir, wie er mitverkauft wird.

Diese nächsten Schritte helfen Eigentümern in Fürth weiter

Wenn Sie Ihre Wohnung in Fürth verkaufen möchten, beginnen Sie mit einer realistischen Bewertung und einem Blick in die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft. Fragen Sie bei der Hausverwaltung nach Protokollen, Wirtschaftsplan und dem Stand der Rücklage, und prüfen Sie, ob eine Verwalterzustimmung nötig ist. Wir kommen gern zu Ihnen, sehen uns die Wohnung an und zeigen Ihnen, wie wir den Verkauf angehen würden. Kostenfrei und unverbindlich. Informationen zur Bewertung finden Sie unter Immobilie bewerten, mehr zum Verkauf im Bereich Immobilie verkaufen.

Häufige Fragen zum Thema Wohnung verkaufen Fürth

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf einer Eigentumswohnung?

Grundbuchauszug, Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Beschlusssammlung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung, Stand der Erhaltungsrücklage, Energieausweis sowie Grundriss und Wohnflächenberechnung.

Was ist eine Verwalterzustimmung?

Sieht die Teilungserklärung sie vor, muss der Verwalter dem Verkauf in öffentlich beglaubigter Form zustimmen, bevor der Käufer im Grundbuch eingetragen wird.

Wie lange dauert es, die Unterlagen von der Hausverwaltung zu bekommen?

Das ist unterschiedlich, häufig einige Wochen. Fragen Sie deshalb früh an oder lassen Sie uns das mit Ihrer Vollmacht übernehmen.

Welche Rolle spielt die Erhaltungsrücklage?

Eine angemessene Rücklage zeigt, dass die Gemeinschaft für Reparaturen vorgesorgt hat. Ist sie niedrig und steht eine größere Maßnahme an, rechnen Käufer mit Sonderumlagen.

Kann ich eine vermietete Wohnung verkaufen?

Ja. Der Käufer tritt mit dem Eigentumsübergang in den bestehenden Mietvertrag ein. Besichtigungen werden mit dem Mieter abgestimmt.

Hat mein Mieter ein Vorkaufsrecht?

Wurde die Wohnung nach Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt, kann ihm beim ersten Verkauf ein Vorkaufsrecht zustehen. Das sollte vor der Vermarktung geprüft werden.

Wie wird der Wert einer Eigentumswohnung ermittelt?

Meist über das Vergleichswertverfahren auf Basis tatsächlicher Verkaufspreise ähnlicher Wohnungen, ergänzt um den Zustand des Gebäudes und die Lage der Eigentümergemeinschaft.

Muss ich den Gewinn aus dem Wohnungsverkauf versteuern?

Bei Selbstnutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren bleibt ein Gewinn in der Regel steuerfrei. Bei vermieteten Wohnungen kann innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung Steuer anfallen. Lassen Sie sich im Einzelfall steuerlich beraten.

Wer informiert die Hausverwaltung über den Verkauf?

Das übernehmen wir gemeinsam mit dem Notariat. Die Verwaltung wird über den Eigentümerwechsel und den Stichtag für die Hausgeldabrechnung informiert.

Wo finde ich das Büro von b&z Immoservice in Fürth?

In der Zirndorfer Straße 13 in 90768 Fürth. Sie erreichen uns unter 0911 5285 9402.

Muss ich die Hausverwaltung über den Verkauf informieren?

Spätestens nach dem Notartermin wird die Verwaltung über den Eigentümerwechsel informiert. Ist eine Verwalterzustimmung nötig, sollte sie schon vorher eingebunden werden.

Wer zahlt das Hausgeld im Verkaufsmonat?

Das regelt der Kaufvertrag, üblicherweise bis zum Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten der Verkäufer, danach der Käufer.

Kann ich meine Wohnung verkaufen, obwohl eine Sanierung beschlossen ist?

Ja. Die beschlossene Maßnahme sollte offen kommuniziert und die Kostentragung im Kaufvertrag geregelt werden.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?

Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben. Wir beraten Sie persönlich, ermitteln einen realistischen Angebotspreis und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Notartermin und zur Übergabe.

Die Informationen in diesem Ratgeber dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Weitere Ratgeber

Immobilienbewertung in Fürth: Wie der Wert Ihrer Immobilie ermittelt wird

Lage, Baujahr, Denkmalschutz und Energiestandard: So wird der Wert einer Immobilie in Fürth ermittelt, welche Unterlagen Sie brauchen und wann ein Gutachten sinnvoll ist.

Weiterlesen

Haus bei Scheidung verkaufen in Fürth: Möglichkeiten, Ablauf und was Sie klären sollten

Verkauf, Übernahme oder Teilungsversteigerung: So gehen Paare in Fürth beim Hausverkauf in der Scheidung vor, mit Hinweisen zu Kredit, Steuern und Ablauf.

Weiterlesen

Immobilienmakler in Fürth: Altbau, Denkmal, Mehrfamilienhaus und was Eigentümer wissen sollten

Stadtteile, Altbau, Denkmal und Mehrfamilienhaus: Was ein Immobilienmakler in Fürth leistet und woran Eigentümer einen guten Makler erkennen.

Weiterlesen